Auf einen BlickRedaktionell anhand offizieller Quellen geprüft. Stand: 12. Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern.
Fokus
Über das Programm
Das IB.SH Innovationsdarlehen finanziert betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in Schleswig-Holstein. Es richtet sich an etablierte Unternehmen und Existenzgründungen und wird gemeinsam mit der Hausbank in eine Gesamtfinanzierung eingebunden.
Wer wird gefördert?
- Etablierte Unternehmen und Existenzgründungen in Schleswig-Holstein
- Innovatives Investitions- oder Betriebsmittelvorhaben
- Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Tragfähige Gesamtfinanzierung zusammen mit der Hausbank
Was wird gefördert?
- Darlehen von 100.000 bis 3 Mio. Euro
- 70-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Laufzeiten drei oder fünf Jahre für Betriebsmittel
- Laufzeiten fünf oder zehn Jahre für Investitionen
So läuft der Antrag
- Antrag über die Hausbank stellen
- Innovationsvorhaben und Gesamtfinanzierung vorab mit IB.SH und Hausbank abstimmen
- Antrag grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens einreichen
Offizielle Quellen
Redaktionell anhand offizieller Quellen geprüft. Stand: 12. Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern.
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Häufige Fragen zu IB.SH Innovationsdarlehen
Was ist IB.SH Innovationsdarlehen?
Das IB.SH Innovationsdarlehen finanziert betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in Schleswig-Holstein. Es richtet sich an etablierte Unternehmen und Existenzgründungen und wird gemeinsam mit der Hausbank in eine Gesamtfinanzierung eingebunden.
Wer kann IB.SH Innovationsdarlehen beantragen?
Etablierte Unternehmen und Existenzgründungen in Schleswig-Holstein Innovatives Investitions- oder Betriebsmittelvorhaben Schaffung neuer Arbeitsplätze
Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Innovationsdarlehen?
Darlehen von 100.000 bis 3 Mio. Euro 70-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank
Wie läuft der Antrag für IB.SH Innovationsdarlehen?
Antrag über die Hausbank stellen Innovationsvorhaben und Gesamtfinanzierung vorab mit IB.SH und Hausbank abstimmen Antrag grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens einreichen