Auf einen BlickRedaktionell anhand offizieller Quellen geprüft. Stand: 12. Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern.
Fokus
Über das Programm
Ein aktuell antragsoffenes Landesprogramm mit dem offiziellen Namen „Gründerstipendium Thüringen“ ist nicht nachweisbar. Die frühere Thüringer Gründerprämie diente der Existenzsicherung bei innovationsbasierten Gründungsvorhaben und wurde über die damalige Gründerrichtlinie abgewickelt.
Der Seed-Name ist nicht der offizielle historische Programmname. Die offiziellen auffindbaren Unterlagen betreffen die alte „Gründerprämie“; eine aktuelle Programmseite oder laufende Antragstellung konnte zum Recherchestichtag nicht verifiziert werden.
Wer wird gefördert?
- Historisch: natürliche Personen mit innovationsbasiertem Gründungsvorhaben von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung
- Historisch: vorbereitende Beratung durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum
- Historisch: keine parallele selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Was wird gefördert?
- Historisch: Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Historisch: 3.000 Euro monatlich mit anerkanntem Hochschulabschluss, sonst 2.000 Euro
- Historisch: höchstens zwölf Monate und maximal drei Monate nach Gründung
So läuft der Antrag
- Keine aktuelle Antragstellung unter diesem Programmnamen ermittelbar
- Für aktuelle Gründungsförderung ist eine Beratung über ThEx beziehungsweise die Thüringer Aufbaubank erforderlich
Offizielle Quellen
Redaktionell anhand offizieller Quellen geprüft. Stand: 12. Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern.
Ähnliche Förderprogramme im Verzeichnis
Weitere Programme der Förderart Stipendium
Weitere Förderprogramme in Thüringen
Häufige Fragen zu Gründerstipendium Thüringen
Was ist Gründerstipendium Thüringen?
Ein aktuell antragsoffenes Landesprogramm mit dem offiziellen Namen „Gründerstipendium Thüringen“ ist nicht nachweisbar. Die frühere Thüringer Gründerprämie diente der Existenzsicherung bei innovationsbasierten Gründungsvorhaben und wurde über die damalige Gründerrichtlinie abgewickelt.
Wer kann Gründerstipendium Thüringen beantragen?
Historisch: natürliche Personen mit innovationsbasiertem Gründungsvorhaben von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung Historisch: vorbereitende Beratung durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum Historisch: keine parallele selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Wie hoch ist die Förderung bei Gründerstipendium Thüringen?
Historisch: Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts Historisch: 3.000 Euro monatlich mit anerkanntem Hochschulabschluss, sonst 2.000 Euro
Wie läuft der Antrag für Gründerstipendium Thüringen?
Keine aktuelle Antragstellung unter diesem Programmnamen ermittelbar Für aktuelle Gründungsförderung ist eine Beratung über ThEx beziehungsweise die Thüringer Aufbaubank erforderlich